Nach der Tauglichkeitsfeststellung bei der Stellung haben Sie 6 Monate Zeit eine Zivildiensterklärung (erhältlich bei allen Rot-Kreuz Dienststellen oder bei der
Zivildienstserviceagentur) an das für das Bundesland zuständige Militärkommando zu schicken. Es wird empfohlen, eine Kopie der Zivildiensterklärung aufzubewahren und das Original eingeschrieben aufzugeben.
Nach Überprüfung der formalen Gesichtspunkte wird Ihnen der Bescheid
"Feststellung der Zivildienstpflicht gemäß § 5 Abs. 4 ZDG"
zugesandt. Mit diesem Bescheid haben Sie die Möglichkeit zu einer Rot Kreuz Bezirksstelle Ihrer Wahl zu gehen, um Ihre Wünsche bezüglich Zuweisung und Einrückungstermin bekannt zu geben.
Derzeit beträgt die Dauer des Zivildienstes 9 Monate und beinhaltet eine zweiwöchige Dienstfreistellung (Urlaub). Die Zuweisungstermine sind 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.
Die Arbeitszeit für Zivildienstleistende beträgt 45 Wochenstunden.